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Kfz-Versicherung vergleichen und Geld sparen

Wer seine Kfz-Versicherung wechselt, der kann damit oft viel Geld sparen und profitiert in der Regel von deutlich besseren Leistungen beim Versicherungsschutz.

Aus diesem Grund, wollen wir euch auf dieser Seite zeigen, worauf es beim Wechsel einer Kfz-Versicherung ankommt und was es dabei für wichtige Punkte gibt.

Zudem könnt ihr hier direkt eure aktuelle Versicherung mit Hilfe des Vergleichsrechners überprüfen und bekommt so in nur wenigen Minuten eine Auflistung der besten und günstigsten Kfz-Versicherungen für euer Fahrzeug.

Online Vergleichsrechner

In Kooperation mit Tarifcheck.de könnt Ihr hier direkt die günstigsten Kfz-Versicherungen für euch herausfinden:

Wann kann man eine Kfz-Versicherung wechseln?

In den meisten Fällen ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, somit kann der Vertrag der Autoversicherung zum Jahresende gekündigt werden. In der Regel gilt dabei eine Frist von einem Monat. Dies bedeutet, ihr könnt bis zum Stichtag am 30. November kündigen. Bis zu diesem Tag muss bei der Versicherung also eure Kündigung vorliegen, damit alles rechtens ist und Ihr zum ersten Januar von eurer neuen, günstigeren Autoversicherung profitiert.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Kfz-Versicherung vergleichenEin weiterer Grund seine Autoversicherung zu kündigen ist aber auch eine Beitragserhöhung. Ein Grund dafür könnte zum Beispiel eine Tarifänderung oder eine Umstufung sein, die deutlichen Mehrkosten verursacht. Auch dann lohnt sich direkt Kfz-Versicherung vergleichen, um somit gleich einen deutlich besseren und preiswerteren Tarif zu bekommen. Die Kündigung muss dabei mit Zugang der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung innerhalb eines Monats erfolgen. Gekündigt werden kann aber nicht, wenn sich die Beitragserhöhung als Folge eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ergibt. Dies ist zum Beispiel oft nach einem Schaden der Fall. Somit lohnt sich das Kfz-Versicherung vergleichen nicht.

Kündigung beim Fahrzeugwechsel

Bei der Anschaffung von einem neuen Auto und dem Verkauf seines alten Autos, ist ebenfalls ein Wechsel von einer Kfz-Versicherung möglich und auch notwendig. Denn die aktuelle Kfz-Versicherung ist nicht auf das neue Kfz übertragbar. Sie erlischt auch nicht automatisch mit dem Verkauf eines Fahrzeugs, sondern geht auf den Käufer über. Jedoch dann aber ohne den Schadensfreiheitsrabatt. Jedoch ist der Käufer das Autos nicht dazu verpflichtet, die aktuelle Autoversicherung beizubehalten und kann sich somit auch unmittelbar direkt nach dem Kauf eine neue Versicherung heraussuchen, welche deutlich günstiger ist oder diese mit anderen Kfz-Versicherungen vergleichen.

Checkliste für den Wechsel der Autoversicherung

Wir haben euch hier mal kurz eine kleine Checkliste ausgeführt, welche den Wechsel der Kfz-Versicherung genau anhand von den nötigen Schritten auflistet.

1. Kündigungsfristen prüfen

Wie weiter oben schon aufgelistet sind die Kündigungsfristen von einem Versicherungsjahr meist identisch mit dem von einem Kalenderjahr. Demzufolge kann in der Regel die Kündigung bis zum 30. November erfolgen. Jedoch gibt es dabei auch Ausnahmen von unterjährigen Verträgen. Solltet ihr also solch einen Vertrag haben, ist nochmal explizit die Kündigungsfrist im Vertrag nachzulesen.

2. Aktuelle Kfz-Versicherung vergleichen

Ist die Kündigungsfrist überprüft, so kann man die Kfz-Versicherung vergleichen. Am besten eignet sich dazu ein Tarifrechner, welche aus zahlreichen Autoversicherungen das passende Angebot mit den günstigsten Konditionen heraussucht. In nur wenigen Schritten kann dabei mithilfe der eingegebenen Daten, die günstigste Kfz-Versicherung aus zahlreichen Angeboten ermittelt werden.

3. Neuen Vertrag abschließen

Ist nun die Auswahl bei dem Kfz-Versicherung vergleichen getroffen und man hat sich für einen Anbieter entschieden, so kann man dort einen neuen Vertrag zu den deutlich günstigeren Konditionen abschließen. Dies geht ebenfalls mit Hilfe des Tarifrechners sehr simpel, da diese alle Aufgaben für einen erledigt.

4. Alten Vertrag kündigen

Im letzten Schritt erfolgt nun die Kündigung des aktuellen Vertrags. Dabei muss in den AGBs der Versicherungsgesellschaft geschaut werden, ob die Kündigung schriftlich per Brief oder auch in digitaler Form via eMail erfolgen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann man so nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung angekommen ist.

Wichtig dabei wäre nochmal zu erwähnen, dass bei der Einhaltung der Frist das Eingangsdatum bei der Versicherung und nicht der Poststempel zählt.