Die 7 bekanntesten Mythen über Winterreifen
Der Winter kommt! Und damit kommen auch wieder die Mythen über die Winterreifen auf.
Die wohl bekanntesten sind: „Im Winter herrscht Winterreifenpflicht“ oder „SUVs mit Allrad benötigen erst gar keine Winterreifen“. Leider stellen sich die meisten Mythen als unwahr heraus oder besitzen nur einen geringen Anteil an Wahrheit.
Wir klären daher in diesem Artikel die 7 bekanntesten Mythen über Winterreifen auf. Denn bald ist es wieder soweit und der erste Schnee wird fallen. Spätestens dann, sollte man optimal auf dieses neue Wetterverhältnis vorbereitet sein.
Mythos 1: Im Winter gilt Winterreifenpflicht
Dieser ist wohl der bekannteste Mythos über Winterreifen. Doch wie sich viele vielleicht noch an die Faustregel „Von O bis O müssen Winterreifen gefahren werden“ (also von Oktober bis Ostern) erinnern können, entspricht dies nicht der aktuellen Gesetzeslage. Denn solch eine genaue Gesetzeslage über den Zeitraum gibt es gar nicht. In Deutschland gilt lediglich die „situative Winterreifenpflicht“: Winterreifen müssen bei Pkw`s genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO).
Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man sich an die Faustregel „Von O bis O“ hält.
Mythos 2: Schnell fahren ist mit Winterreifen nicht möglich
Dieser Mythos stammt wohl noch aus einer Zeit, in der die Qualität der Reifen noch nicht so ausgereift war wie heute. Denn heutzutage erlauben auch viele Reifenmodelle ein hohes Tempo. Auskunft darüber gibt der Geschwindigkeitsindex auf der Reifenflanke: „T“ steht für ein Maximaltempo von 190 km/h, „H“ für 210 km/h, „V“ für 240 km/h.
Wie wir also sehen können, hängt die Maximalgeschwindigkeit ausschließlich vom jeweiligen Modell des Reifens ab. Wie es auch bei den Sommerreifen der Fall ist.
Mythos 3: Es gibt höchstens eine Verwarnung, wenn man mit Sommerreifen im Winter fährt
Sollten Sie sich mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen erwischen lassen, kann dies schnell mit einem Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg enden. Verursachen Sie dabei jedoch auch noch einen Schaden, müssen Sie mit dem doppelten Bußgeld rechnen. Einzige Ausnahme: Sie müssen beim Fahren auf frischer Tat ertappt werden. Für ein geparktes Auto mit Sommerreifen im Winter gibt es kein Bußgeld oder Knöllchen. Sollten Sie aber im Stau stehen, sieht die Lage schon wieder anderst aus.
Gefährlich wird es aber dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Unfall bauen. Der durch Winterreifen hätte vermieden werden können. Dann kann es sein, dass der Schaden erst gar nicht von der Versicherung übernommen wird. Dieses Verhalten wird von der Versicherung nämlich als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.
Mythos 4: Für alle Länder gelten die gleichen Gesetze
Sollten Sie während der kalten Jahreszeit im Ausland unterwegs sein, ist es dringend notwendig sich über die landestypischen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Denn eine weltweite Regelung für Winterreifen gibt es nicht.
So gibt es einige Nachbarländer die unter bestimmten Voraussetzungen Winterreifen zur Pflicht machen.
Für andere Länder wie Dänemark oder Norwegen reicht dabei schon die Nutzung von Schneeketten aus.
[alert style=“success“]Mehr Informationen zu den aktuellen Gesetzteslagen gibt es beim hier beim AVD.[/alert]Mythos 5: Auch für den Ersatzreifen gilt Winterreifenpflicht
Viele glauben, dass man bei einer Panne im Winter den Ersatzreifen nicht verwenden darf, wenn dieser kein Winterreifen ist. Dem ist aber nicht so. Sollten Sie eine Panne haben und Sie müssen den Ersatzreifen für kurze Zeit verwenden, ist keine Strafe zu befürchten. Jedoch müssen Sie dann auch umgehend die nächstgelegene Werkstatt aufsuchen und einen Winterreifen monieren lassen. Denn durch die unterschiedliche Beschaffenheit der Reifen, kann das Fahrverhalten des Autos unberechenbar werden.
Mythos 6: Ein SUV mit Allrad benötigt keine Winterreifen
Selbst für einen SUV mit Allradantrieb gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen für Winterreifen. Zwar ist es richtig, dass ein Allradantrieb im Winter deutlich von Vorteil ist, jedoch gibt es keine unterschiede beim Bremsverhalten. Egal, ob Fahrzeuge mit Allrad-, Front- oder Heckantrieb haben, sie bremsen mit ihren vier Rädern immer gleich ab. Daher ist es ebenso zwingend notwendig Winterreifen zu haben und diese auch bei den bestimmten Wetterverhältnissen zu verwenden.
Mythos 7: Eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern ist ausreichend
Für Winterreifen gilt: Die Profiltiefe muss mindestens bei 1,6 Millimetern liegen. Jedoch raten Experten aus Sicherheitsgründen dazu, den Winterreifen nur bis zu einer von Profiltiefe von Minimum vier Millimetern zu fahren. Dadurch wird eine Verschlechterung von Traktion und Grip vermieden.
Wie wir also sehen können, gibt es zahlreiche Mythen. Viele davon lassen sich jedoch nicht bestätigen. Und so ist es wichtig, sich stets nach den aktuellen Gesetzteslagen zu den Winterreifen zu erkundigen. Dies gilt auch, wenn Sie in ein fremdes Land fahren. Nur so vermeiden Sie eine böse Überraschung.
Was ist mit Ganzjahresreifen?
Kann man nicht mehr wintertaugliche Winterreifen im Sommer weiter benützen bis zur Mindesttiefe des Profils?